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   BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 644/92   

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BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 644/92 (https://dejure.org/1993,12067)
BAG, Entscheidung vom 14.12.1993 - 10 AZR 644/92 (https://dejure.org/1993,12067)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 1993 - 10 AZR 644/92 (https://dejure.org/1993,12067)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kürzung einer tariflichen Jahressonderzahlung wegen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub - Ruhen des Arbeitsverhältnisses während des Erziehungsurlaubs - Beschränkung des Anspruchs auf Erziehungsurlaub - Mittelbare Frauendiskriminierung im Sinne von Art. 119 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 24.11.1993 - 10 AZR 704/92

    Tarifliche Sonderzahlung anlässlich eines Erziehungsurlaubs - Ruhen des

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 644/92
    Knüpfen die Tarifvertragsparteien an diese Rechtsfolge des Erziehungsurlaubs, nämlich das Ruhen des Arbeitsverhältnisses an, und bestimmen sie, daß in diesem Falle auch die Pflicht zur Zahlung einer tariflichen Sonderzahlung nicht besteht, so geht diese Regelung nicht über das hinaus, was sich ohnehin für andere Vergütungsbestandteile aus den gesetzlichen Vorschriften des Bundeserziehungsgeldgesetzes ergibt (BAG Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 24. November 1993 (- 10 AZR 704/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) ausgeführt hat, knüpft die tarifliche Regelung hinsichtlich der Einschränkung und des Ausschlusses des Anspruchs auf die Sonderzahlung jedoch - unterschiedslos für Männer und Frauen - an das Ruhen des Arbeitsverhältnisses und damit an die Suspendierung der gegenseitigen Hauptpflichten im Arbeitsverhältnis an.

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 644/92
    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet eine unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmergruppen nur, wenn zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfGE 82, 126, 146).
  • BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 184/92

    Bezahlte Freistellung am 24. und 31. 12.; mittelbare Frauendiskriminierung

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 644/92
    Eine für Männer und Frauen in gleicher Weise geltende Rechtsnorm enthält dann eine gegen diese Bestimmung verstoßende mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts, wenn sie erheblich mehr Angehörige des einen als des anderen Geschlechts nachteilig trifft und nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 152/92 - ZTR 1993, 198; Urteil vom 26. Mai 1993 - 5 AZR 184/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 156/89

    Erziehungsurlaub und 13. Monatsgehalt

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 644/92
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 8. Juni 1989 - 8 AZR 641/87 - EzA § 17 BErzGG Nr. 3 im Anschluß an das Urteil vom 8. Oktober 1986 - 5 AZR 582/85 - AP Nr. 7 zu § 8 a MuSchG 1968) und des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 66, 169 = AP Nr. 135 zu § 611 BGB Gratifikation) zur Kürzung von Sonderzahlungen für Zeiten des Erziehungsurlaubs bzw. des früheren Mutterschaftsurlaubs.
  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 644/92
    Danach lag im Falle der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub kein Ruhen des Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes oder Vereinbarung vor, weil das Arbeitsverhältnis zwar während des Erziehungsurlaubs ruht, diese Rechtsfolge jedoch nicht kraft Gesetzes oder Vereinbarung, sondern durch einseitige Willenserklärung herbeigeführt wird (BAGE 62, 35; 63, 375 = AP Nr. 2 und 3 zu § 15 BErzGG).
  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92

    Mittelbare Frauendiskriminierung beim Bewährungsaufstieg

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 644/92
    Eine für Männer und Frauen in gleicher Weise geltende Rechtsnorm enthält dann eine gegen diese Bestimmung verstoßende mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts, wenn sie erheblich mehr Angehörige des einen als des anderen Geschlechts nachteilig trifft und nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 152/92 - ZTR 1993, 198; Urteil vom 26. Mai 1993 - 5 AZR 184/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 10.02.1993 - 10 AZR 450/91

    Jahressonderzahlung - Kürzung - Erziehungsurlaub - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 644/92
    Diese Rechtsprechung hat der Senat mit Urteil vom 10. Februar 1993 (- 10 AZR 450/91 - DB 1993, 1090 [BAG 10.02.1993 - 10 AZR 450/91]) aufgegeben.
  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 322/88

    Erziehungsurlaub: Rechtsnatur der Erklärung über die Inanspruchnahme -

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 644/92
    Danach lag im Falle der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub kein Ruhen des Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes oder Vereinbarung vor, weil das Arbeitsverhältnis zwar während des Erziehungsurlaubs ruht, diese Rechtsfolge jedoch nicht kraft Gesetzes oder Vereinbarung, sondern durch einseitige Willenserklärung herbeigeführt wird (BAGE 62, 35; 63, 375 = AP Nr. 2 und 3 zu § 15 BErzGG).
  • BAG, 08.10.1986 - 5 AZR 582/85

    Auslegung der §§ 2, 2 und 5 des Tarifvertrages über betriebliche Sonderzahlungen

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 644/92
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 8. Juni 1989 - 8 AZR 641/87 - EzA § 17 BErzGG Nr. 3 im Anschluß an das Urteil vom 8. Oktober 1986 - 5 AZR 582/85 - AP Nr. 7 zu § 8 a MuSchG 1968) und des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 66, 169 = AP Nr. 135 zu § 611 BGB Gratifikation) zur Kürzung von Sonderzahlungen für Zeiten des Erziehungsurlaubs bzw. des früheren Mutterschaftsurlaubs.
  • BAG, 08.06.1989 - 8 AZR 641/87

    Urlaubsgeld: Zuschlag während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 644/92
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 8. Juni 1989 - 8 AZR 641/87 - EzA § 17 BErzGG Nr. 3 im Anschluß an das Urteil vom 8. Oktober 1986 - 5 AZR 582/85 - AP Nr. 7 zu § 8 a MuSchG 1968) und des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 66, 169 = AP Nr. 135 zu § 611 BGB Gratifikation) zur Kürzung von Sonderzahlungen für Zeiten des Erziehungsurlaubs bzw. des früheren Mutterschaftsurlaubs.
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